| Übersicht |
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Sinninger Badesee
Seehöhe: 530m N.N.
Tiefe: max. 13m
Länge: 620m
Breiteste Stelle: 220m
Temperatur: je nach Jahreszeit 4-15°C (bei 10m Tiefe)
Sichtweite: schwankt zwischen 3 bis ca. 10m
Fischvorkommen: Hecht, Karpfen, Barsch, Aal, Barbe, Waller
Tauchen: Genehmigungspflichtig!
Festgelegte Tauchzeiten
Ein festgelegter Taucheinstieg
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Anfahrt |
A7 Ulm - Memmingen, Ausfahrt Altenstadt; in Altenstadt
Richtung Kirchberg/Sinningen, bereits hier der Schilderung Campingplatz folgen;
200 m nach der Überquerung der Iller links zum Campingplatz (noch bevor die eigentliche Hauptstraße
zwischen Illertissen und Kirchberg kommt); durch den östlichen Teil von Sinningen hindurch (Tempo 30!);
nach dem letzten Haus sind es etwa 200 Meter zum ausgeschilderten Parkplatz mit Taucheinstieg, der sich
etwa 50 Meter vom Parkplatz entfernt befindet!
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Tauchzeiten |
Innerhalb dieser Zeiten ist das Tauchen am Sinninger Badesee mit gültiger Tauchgenehmigung erlaubt
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| März bis April |
6.00 Uhr bis 22.00 Uhr |
| Mai bis August |
6.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
| September bis Oktober |
6.00 Uhr bis 22.00 Uhr |
| November bis Februar |
generelles Tauchverbot |
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Tauch-Genehmigung |
Am Sinninger See ist zum Tauchen eine Genehmigung notwendig. Diese ist am Tauchtag am See mitzuführen.
Während der Tauchgänge muß die Genehmigung im PKW sichtbar hinterlegt sein.
Missachtungen werden Strafrechtlich verfolgt.
Kosten für die Genehmigung: 6,00 Euro
Gültigkeitsdauer: Ein Kalendertag
Unter folgender Adresse kann die Genehmigung beantragt werden:
Hubert Lang
Im Mahd 3
88486 Sinningen
Tel: 07354/8459
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| Karte |
Vorschlag für einen Tauchgang:
Vom Einstieg aus in Richtung 150° tauchen.
Nach ca. 6 Minuten stößt man auf eine Anhöhe, auf der in ca. 6m Tiefe der legendäre "Boiner Joe" steht.
Der Anhöhe in Richtung ca. 90° folgen (15-20m).
Jetzt müßte das Telefon (auch Sextempel genannt) auf ca. 6m Wassertiefe zu sehen sein.
Wenn man vom Boiner Joe in Richtung 120° ca. 5-7min weitertaucht, findet man die Schatzkiste auf ca. 6-7m Tiefe.
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| Taucheinstieg |
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Als Taucheinstieg darf nur die Stelle auf diesen Bildern benutzt werden (Lage siehe Karte oben)
Alle anderen Stellen sind als Einstieg verboten!! Der Tisch darf zum "anrödeln" genutzt werden
BITTE UM BEACHTUNG
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Unsere Highlights |
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Boiner Joe
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Telefon (Sex-Tempel)
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Schatzkiste
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Gute Sicht
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Unsere Schönheiten
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Unsere schöne Pflanzenwelt
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Biologischer Beschluss |
Seit mehreren Jahren führt der WLT im Frühjahr ein Süßwasserbiolgie-Seminar in Sinningen zusammen mit
dem ortsansässigen Anglerverein durch. Durch diese Beobachtungen, die Teil des ökologischen Nutzungskonzeptes des
Sinniger Badesee´s sind, wissen wir recht gut über die Unterwasserwelt Bescheid:
Teilweise recht guter Bewuchs (geschlossener "Armleuchteralgenteppich" und bis zur Wasserobrfläche
reichende Wasserpflanzen), guter Fischbestand (Flußbarsch, Karpfen, Hecht, Waller, Aal, Barben). Dem geschulten Auge
entgehen nicht:
Süßwasserpolypen und Bachflohkrebse auf den Armleuchteralgen,
Wassermilbenl, u.v.m. Im Frühjahr besonders auffällig und leuchtend grün - das "Grüne Gallertkugeltierchen",
eine Kolonie aus einzelligen Organismen!
Durch eine weithin bekannte Unterwasserfauna und -flora kamen scharenweise
Taucher, vorallem Tauchschulen und Tauchvereine zur Ausbildung
nach Sinningen. Dadurch kam es vermehrt zu Konflikten mit Badenden, Anglern, Tauchern und
der Gemeindeverwaltung. Gleichzeitig war eine bedenkliche Entwicklung des ökologischen Zustandes
des Sees zu beobachten:
die Durchflußgeschwindigkeit des Wassers im See wurde stark herabgesetzt,
die Eutrophierung stark beschleunigt; es kam zu verstärkten Algenvermehrungen.
Hauptursache für die Verringerung der Durchflußgeschwindigkeit war
das Verdriften aufgewühlten Sediments (aus den tieferen Bereichen
des Sees durch Ausbildungstauchgänge und unzureichende Tarierung
seitens der Taucher und am Badestrand) an den wasserdurchlässigen
Norddamm des Sees und dessen Verdichtung. Hierzu sollte erwähnt werden, daß der Sinninger Baggersee
stark unter dem Einfluß und Durchfluß der eng benachbarten Iller (an der Ostseite des Sees) steht!
Eine Ausbaggerung schaffte Abhilfe.
Um ein weiteres Zusetzen des Dammes zu verhindern oder zumindest
die Zeitspanne zu vergrößern, war eine Neuregelung der Nutzung des Sees gefragt.
Weitere (Streit-)Punkte waren:
- Streitigkeiten zwischen Anglern und Tauchern
- zwischen Badenden und Tauchern
- die enorme Trittbelastung an Steiluferstellen
- der Vogelschutz (brütende Haubentaucher und Bläßhühner)
- die Toilettensituation außerhalb der Badezeit
- sowie das Parkplatzproblem
In enger Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Kirchberg, den ortsansässigen Tauchern, dem WLT
und unterstützt durch Biologen der Universität Stuttgart (Wissenschaftliche Tauchgruppe) wurde ein ökologisches
Nutzungskonzept als aktiver Naturschutz zur schonenden Nutzung, Renaturierung und Erhaltung
des Sinninger Badesees - Das Sinninger Konzept - entwickelt.
Daraus ergaben sich für den Tauchsport und andere Nutzer folgende Regelung:
1. Tauchen bleibt weiterhin im See erlaubt!
2. Badestrand wird verkleinert zugunsten eines eindeutig ausgewiesenen Tauchein- und -ausstiegs
(Hinweisschild und Schwimmbalken am südlichen Ende der ebenfalls markierten Nichtschwimmerzone).
3. Ausweisung einer Regenerationszone für Flora und Fauna, in der jegliche Nutzung verboten ist (liegt südlich
vom Taucheinstieg).
4. Parkplatz speziell für Taucher mit kurzem Weg zum See.
5. Mobile Toiletten.
6. Bade- und Tauchverbot im Winter.
In Sommerferien zeitliche Einschränkungen des Tauchbetriebs.
7. Tauchbetrieb wird über ortsansässige Vereine im Auftrag der Gemeinde kontrolliert, wobei allen
Tauchern mit abgeschlossener Ausbildung, unabhängig seiner Oganisationszugehörigkeit, das
Tauchen erlaubt wird.
8. Lediglich Ausbildungstauchgänge sind aus ökologischen Gründen (s.o.) generell untersagt.
9. Erfolgskontrolle zum ökologischen Zustands des Ses im Rahmen von Süßwasserbiologie-Seminaren zusammen
mit Vertretern der Gemeinde, des Angel- und Tauchsportvereins und der Wasserwacht.
Dies wurde im Rahmen einer Gemeindeverordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs am
Sinninger See seit dem Juli 1992 festgeschrieben.
Besonderheit für das Tauchen im Sinninger See:
Genehmigung ist erforderlich!
Diese muß mindestens eine Woche vor dem beabsichtigten Tauchgang schriftlich beantragt werden.
Die Genehmigung wird in Form einer nummerierten Karte, die mit Datum des Tauchtages und dem
Namen des Tauchers versehen ist, erteilt. Diese Gennehmigung ist am Tauchtag an den See mitzuführen.
Die Genehmigungen werden am See überprüft.
Wir Taucherinnen und Taucher sollten alles tun, um Ärger am Sinninger See zu vermeiden!!
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Verordnung des Sinninger See´s |
Verordnung über den Gemeingebrauch am Sinninger Badesee
Aufgrund von § 28 Wassergesetz für Baden - Württemberg wird folgendes verordnet:
§1
1. Das Befahren das Badesees ist nur mit motorlosen Schlauchbooten und
Segelbooten / Windsurfer, soweit in Abs. 2 und 3 nichts anderes geregelt
ist zulässig.
2. Segelboote und Windsurfer dürfen den Badesee nur so lange befahren, bis
das durch Sichtzeichen (rote, hochgezogene Fahne) verboten wird.
3. Ausgenommen von diesen Beschränkungen ist der zugelassene Bootsbetrieb
am Badesee zum Betrieb von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (Ruder- und
Tretboote).
§2
1. Das Sporttauchen ist im Rahmen folgender
Bestimmungen erlaubt:
a) Die Flachwasserzonen des Sees sind zu meiden
b) Auf den Fisch und Pflanzenbestand im See ist in besonderem Maße Rücksicht
zu nehmen.
c) Kompressoren zum Auffüllen von Taucherflaschen dürfen weder am See noch
auf den Parkplätzen betrieben werden.
d) Zum Sporttauchen berechtigt sind nur Person, die im Besitz eines anerkannten
Tauchbrevets sind.
e) Ausbildungsgänge sind aufgrund der hohen ökologischen Belastung für den
See ab sofort untersagt.
f) Die ausgewiesene Stelle für den Ein- und Ausstieg zu benutzen.
2. Sporttauchen vom 01. Mai bis 31.
August ist nur in der Zeit von 6.00 bis 10.00 Uhr möglich. Dazu bedarf es
einer Genehmigung, die auf schriftlichen Antrag gegen einen Unkostenbeitrag
von 5.00 Euro pro erteilter Genehmigung, von der Gemeinde ausgestellt wird.
In den Monaten März, April, September und Oktober ist das Tauchen im Sinninger
See mit Genehmigung ganztägig von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr erlaubt. In der Zeit
vom 01. November bis 28. bzw. 29. Februar ist das Baden und Sporttauchen verboten.
Grundsätzlich ist das Nachttauchen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
verboten.
§3
Die Benützer des Badesees haben sich darüber hinaus so zu verhalten,
dass niemand gefährdet wird.
§4
Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so
kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung
zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
§5
Ordnungswidrig nach §120 WG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) entgegen §1 Abs. 1 den Badesee mit nicht zugelassenen Fahrzeugen befährt
b) entgegen §1 Abs. 2 den Badesee mit Segelbooten oder Windsurfern befährt,
obwohl dies durch ein Sichtzeichen verboten wurde
c) entgegen § 2 Abs. 1 und Abs. 2 im Badesee taucht
Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn sie vorsätzlich begangen wird, mit einer
Geldbuße bis zu EUR 5.000,-, wenn sie fahrlässig begangen wird, mit einer
Geldbuße bis zu EUR 2.500,- geahndet werden.
§6
Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt
Nr. 13/1997 der Gemeinde Kirchberg an der Iller in Kraft. Die Verordnung vom
17. Juli 1992 wird hiermit aufgehoben.
Bürgermeisteramt Kirchberg an der Iller, den 04.03.1997
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